MOTORRAD KLASSEN
- einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor,
- maximal 25 km/h bbH,
- Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER (Moped, Mokick) / DREIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER / VIERRÄDRIGE LEICHTKRAFTFAHRZEUGE
a) Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h;
- bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW;
- bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³.
- Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.
- Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³;
- bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
- bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.
- Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³;
- bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
- bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW;
- Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein Eingeschlossene Klasse: -
LEICHTKRAFTRÄDER bis 125 cm³/ DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE bis 15 kW
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein Eingeschlossene Klasse: AM
KRAFTRÄDER bis 35 KW
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein Eingeschlossene Klasse: A1, AM
KRAFTRÄDER / DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein Eingeschlossene Klasse: A2, A1, AM